Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 VERTRAGSGEGENSTAND

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle zwischen Nila Zare und dem Auftraggeber geschlossenen Verträge ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Nila Zare hätte deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

1.2. Alle Vereinbarungen, die zwischen Nila Zare und dem Auftraggeber zwecks Ausführung dieses Vertrags getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.


§ 2 LEISTUNGSPFLICHTEN UND DEREN DURCHFÜHRUNG

1. Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen originär für den Auftraggeber.

2. Der Auftragnehmer unterliegt bei der Durchführung keinen Weisungen des Auftraggeber. Nicht als Weisungen in diesem Sinne stellen jedoch allgemein von dem Auftraggeber benannte Vorgaben dar, die für die Durchführung der Arbeiten erforderlich sind.

3. Der Auftragnehmer kann sowohl Arbeitsort als auch Arbeitszeit frei bestimmen, wenn und soweit sich aus den besonderen Umständen des Einzelfalls nicht etwas anderes ergibt.

4. Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer zur Ausübung seiner Tätigkeit alle erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung.

5. Bestimmte Leistungen sind von Schlüsselpersonen durchzuführen, die gesondert von Auftragnehmer und Auftraggeber bestimmt werden.

6. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Auftragsvorgaben noch während der Anfertigung zu ändern.



§ 3 VERGÜTUNG

1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den im Vertrag festgelegten Betrag innerhalb von 14 Tagen zu bezahlen.

2. Die Zahlung der Vergütung erfolgt auf der im Vertrag festgelegten Weise.

3. Die Vergütung ist zu 50 Prozent der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung und zu 50 Prozent bei Ablieferung des Werkes fällig. Sie ist sofort ohne Abzug zahlbar. Erfordert der Auftrag vom Grafikdesigner finanzielle Vorleistungen, so sind Abschlagszahlungen in voller Höhe der Vorleistungen zu leisten.

4. Die Anzahlung des im Vertrag festgelegte Betrages ist nicht erstattungsfähig

5. Mit der Zahlung der Vergütung ist die Einräumung der Rechte und Befugnisse gemäß § 5, auch für die Zeit nach Beendigung der jeweiligen Einzelaufträge sowie dieses Rahmenvertrags, abgegolten.

6. Im Falle eines Ausfalls, aus Gründen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, steht ihm folgendes Honorar (Ausfallhonorar) zu (zzgl. MwSt.):  50% der vereinbarten Vergütung.

7. Befindet sich der Auftraggeber mit einer Zahlung im Verzug, werden Mahngebühren in Höhe von jeweils 10,00€ erhoben, die in dem im Mahnbrief angegeben Zeitraum zu bezahlen sind.



§ 4 ÄNDERUNGEN UND ERGÄNZUNGEN DES LEISTUNGSUMFANGS

1. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Änderungs- und /oder Ergänzungswünsche des Auftraggebers bezüglich des Leistungsumfanges und/oder bezüglich des Leistungsinhaltes umzusetzen, sofern die Anzahl der Änderungen in dem vereinbarten Rahmen der Änderungsrunden liegt. Das gilt nicht, wenn die Änderung für den Auftragnehmer unzumutbar ist.

2. Ändern sich aufgrund eines solchen Verlangens der Preis und/oder der Termin der Fertigstellung, einigen sich die Vertragspartner einvernehmlich, wobei die bisherigen Vertragsbedingungen als Orientierung heranzuziehen sind.



§ 5 NUTZUNGSRECHTE

1. Die Vertragspartner sind sich darüber einig, dass der Auftraggeber in die Lage versetzt werden soll, die von dem Auftragnehmer erstellten Arbeiten, einschließlich der dazugehörigen Dokumentation sowie alle sonstigen unter dem jeweiligen Einzelauftrag erstellten Arbeitsergebnisse in möglichst umfassender Art und Weise selbst nutzen oder Dritten zur Nutzung überlassen zu können oder Dritten Nutzungsrechte an den Arbeiten einräumen zu können. Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber zu diesem Zweck unwiderruflich die ausschließlichen, zeitlich, inhaltlich und räumlich unbeschränkten Nutzungs- und Verwertungsrechte für alle bekannten und unbekannten Nutzungsarten ein.

2. Der Auftraggeber ist verantwortlich für die Durchführung einer umfassenden Markenrecherche und der Anmeldung der Markenrechte.

3. Der Auftragnehmer besitzt nach Vollendung des jeweiligen Auftrags alle ausschließlichen, zeitlich, inhaltlich und räumlich unbeschränkten Nutzungs- und Verwertungsrechte für alle bekannten und unbekannten Nutzungsarten.



§ 6 ABNAHME, KÜNDIGUNG

1. Die Abnahme darf nicht, vor allem aus gestalterisch-künstlerischen Gründen, verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit.

2. Der Rahmenvertrag kann mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen gekündigt werden, sofern die im Vertrag angegebenen Leistungen noch nicht begonnen wurden.

3. Die Kündigung muss in schriftlicher Form abgegeben werden.



§ 7 SCHLUSSBESTIMMUNGEN

1. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, treten an diese Stelle die gesetzlichen Regelungen.
Die Wirksamkeit des Vertrages bleibt hiervon unberührt.

2. Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Parteien schließen die Anwendungen des UN-Kaufrechts aus.

3. Die Parteien sind sich darüber einig, dass durch das vorliegende Vertragsverhältnis kein Arbeitsverhältnis begründet wird.
Der Auftragnehmer ist auch eine arbeitnehmerähnliche Person. Insbesondere kann der Auftragnehmer vergleichbare Leistungen auch für andere Auftraggeber erbringen.

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